Gesetze / Soldatinnen- und Soldatenbeteiligungsgesetz
SBG§ 49 Protokoll
Stand: 10.06.2019
Permalink zu Abs. 1recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/49#abs-1 (1) Über jede Sitzung der Vertrauenspersonenausschüsse ist ein Protokoll zu fertigen. § 36 Absatz 4 gilt entsprechend.
Permalink zu Abs. 2recht.nulegal.eu/gesetze/SBG%202016/49#abs-2 (2) Haben Personen nach § 47 Absatz 2 und 3 an der Sitzung teilgenommen, ist ihnen der entsprechende Auszug des Protokolls zuzuleiten. Einwendungen gegen das Protokoll sind unverzüglich schriftlich zu erheben und diesem beizufügen.
Wird zitiert von 73 Entscheidungen zu § 49 SBG →
Wichtigste und neueste Entscheidungen
Nach Gewicht
- BVerwG, 23.09.2004 – 6 P 2.04Zitiert von 17
- BVerwG, 08.10.2007 – 6 P 2.07Zitiert von 25
- BVerwG, 08.10.2007 – 6 P 3.07Zitiert von 1
- OVG NRW, 27.03.2014 – 20 A 959/13.PVB
- BVerwG, 21.01.2008 – 6 P 16.07Zitiert von 13
- BVerwG, 07.01.2003 – 6 P 7.02Zitiert von 15
Zuletzt entschieden
- BVerwG, 11.04.2024 – 5 P 10/22Amtszeit des Personalrats einer militärischen Dienststelle; Ausscheiden des einzigen zivilen Beschäftigten aus dem Personalrat und der DienststelleZitiert von 4
- BVerwG, 11.04.2024 – 5 P 9/22Gültigkeit einer Personalratswahl in einer militärischen DienststelleZitiert von 2
- OVG NRW, 20.06.2022 – 33 A 3021/21.PVB
„Nach Gewicht“: wie oft die Entscheidung § 49 SBG zitiert. „Zitiert von“ ist die Zahl der Entscheidungen im Bestand, die ihrerseits diese Entscheidung zitieren.